Rund 40 neue und geänderte Gesetzesartikel bringen zahlreiche Änderungen mit sich. Vor allem Firmen im Bereich des Versandhandels im angrenzenden Ausland (Deutschland, Frankreich) müssen aufpassen!
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Firmen, die mit der Mehrwertsteuer abrechnen, und Leistungen aus dem Ausland beziehen, müssen ab 1. März 2018 die neuen Vorschriften für den Vorsteuerabzug beachten. Fehler in diesem Bereich können rasch ins Geld gehen!
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